Rathaus | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite

Herzlich willkommen in unserer Gemeinde!

Haben Sie Fragen? Wollen Sie einfach nur ein wenig stöbern? Dann sind Sie hier genau richtig!

Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Beantragung Führungszeugnis


Allgemeine Informationen

Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses stellen.


Rechtsgrundlagen

Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

 

Das Bundeszentralregistergesetz unterscheidet zwei Arten von Führungszeugnissen:

  • einfaches Führungszeugnis
  • erweitertes Führungszeugnis (Bescheinigung über Erfordernis eines erweiterten Führungszeugnisses)

 

Die Beantragung ist auch am Nebenwohnsitz möglich, muss aber grundsätzlich persönlich erfolgen.

 


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei dem Führungszeugnis für eine Behörde zusätzlich:
    • Anschrift der Behörde und
    • Angabe des Verwendungszweckes

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beim Bundesministerium für Justiz kann bis zu vier Wochen betragen.

Gebühren

13,00 Euro


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt / Friedhofsverwaltung
Nürnberger Straße 63
36456 Barchfeld-Immelborn