Herzlich willkommen in unserer Gemeinde!
Haben Sie Fragen? Wollen Sie einfach nur ein wenig stöbern? Dann sind Sie hier genau richtig!
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Bemerkungen
die Ausweispflicht besteht mit Vollendung des 16. Lebensjahres
Persönliches Erscheinen des Beantragenden ist zwingend notwendig
ggf. die Vorlage von Personenstandsurkunden/Familienstammbuch ist im Rahmen der Vervollständigung des Melderegisters zum Datenvergleich sowie zum Nachtrag von fehlenden Daten und Hinweisen erforderlich
Gültigkeit
für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
für Personen über 24 Jahren: 10 Jahre
vorläufiger Ausweis: max. 3 Monate
Aushändigung des Personalausweises nur persönlich.
Nähere Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie hier:
http://personalausweisportal.de/DE/Home/home_node.html
Personalausweisgesetz
bisheriges Dokument (Personalausweis, vorläufiger Personalausweis)
ggf. Geburtsurkunde ggf. Stammbuch
aktuelles biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm)
Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten bei Antragstellern unter 16 Jahre
Personalausweis
Beantragung bis zum 24. Lebensjahr 22,80 Euro
Beantragung ab dem 24. Lebensjahr 37,00 Euro
vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro
Die Gebühr ist bei der Antragsstellung zu entrichten.