Herzlich willkommen in unserer Gemeinde!
Haben Sie Fragen? Wollen Sie einfach nur ein wenig stöbern? Dann sind Sie hier genau richtig!
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Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat dies spätestens eine Woche vorher unter Angabe der Art, des Ortes, der Zeit und der Zahl der zu erwartenden Besucher der Gemeindeverwaltung Barchfeld-Immelborn schriftlich anzuzeigen. Bitte nutzen Sie dazu das Formular am Ende dieser Seite.
Werden die zur Anzeige gebrachten Veranstaltungen im Freien oder im Festzelt nach 22:00 Uhr durchgeführt, bedarf es einer entsprechenden Erlaubnis zur Verkürzung der Sperrzeit durch die Gewerbebehörde. Das entsprechende Formular finden Sie unter dem Punkt "Sperrzeitverkürzung".