Verbrennen von Pflanzabfällen
Allgemeine Informationen
Zwei mal im Jahr besteht die Möglichkeit, Pflanzenabfälle zu verbrennen. Die Termine werden vom Landratsamt Wartburgkreis festgelegt und öffentlich bekanntgegeben.
Folgende Anforderungen an die Verbrennung sind einzuhalten:
- Durch das Verbrennen dürfen keine Gefahren oder Belästigungen durch rauch oder Funkenflug für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft eintreten. es ist insbesondere auf die Windrichtung und -geschwindigkeit zu achten. Bei starkem Wind ist das Feuer zu löschen.
- Zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Reifen, Mineralölprodukte oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer benutzt werden. Brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht in Flammen und Glut gegossen werden.
- Es müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden:
- 1,5 km zu Fluplätzen,
- 50 m zu öffentlichen Straßen,
- 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen sowie zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden.
- 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen mit leicht entzündlichem Bewuchs,
- 100 m zu Waldflächen, wobei besondere Trockenperioden, in denen in einzelnen Forstamtsbezirken höhere Waldbrandwarnstufen (ab Waldbrandwarnstufe II) bestehen, entsprechend zu berücksichtigen sind,
- 15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden, zu Gebäuden mit weicher Überdachung sowie zu Gebäuden mit brennbaren Außenverkleidungen und
- 5 m zur Grundstücksgrenze.
4. Die Abfälle müssen so trocken sein, dass sie unter
möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen.
5. Die Verbrennungsstellen auf bewachsenem Boden sind mit
einem Schutzstreifen zu umgeben und nach Abschluss
ausreichend mit Erde abzudecken oder mit Wasser zu
löschen.
6. Die Verbrennungsstellen sind zu beaufsichtigen bis
Flammen und Glut erloschen sind. Eine Nachkontrolle ist zu
gewährleisten.
Ansprechpartner
OrdnungsamtNürnberger Straße 63
36456 Barchfeld-Immelborn