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Information zur Straßenreinigung

06. 05. 2022

Die Gemeinde Barchfeld-Immelborn bittet die Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibende und Grundstückseigentümer mitzuhelfen, dass unsere Gemeinde einen sauberen und gepflegten Eindruck bietet.

Gemäß der Satzung über die Straßenreinigung(Straßenreinigungssatzung) im Gebiet der Gemeinde Barchfeld-Immelborn wird die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke übertragen. 

Alle privaten Grundstückseigentümer einschließlich der Unternehmen in den Gewerbegebieten (Anliegerpflichten) werden gebeten, eine regelmäßige Straßenreinigung durchzuführen.

Die Reinigung umfasst auch die Säuberung der Bordsteinkanten, Straßenrinnen und Einflussöffnungen entlang der jeweiligen Grundstücke. 

Der Gemeinde verbleibt die Verpflichtung zur Reinigung,soweit sie Eigentümerin von Grundstücken ist, die überwiegend den öffentlichen Interessen dienen, z.B. Parks, Plätze, Bushaltestellen sowie stark befahrene Straßenabschnitte, wie Kreuzungsbereiche und Kreisverkehr.

Grundstückseigentümer, denen es nicht möglich ist, die Pflichten gemäß der Straßenreinigungssatzung zu erfüllen, haben in geeigneter Weise rechtzeitig Vorsorge zu treffen, damit diese Verpflichtungen ordnungsgemäß von Dritten erfüllt werden. 

Des Weiteren verweisen wir darauf, dass die in den Verkehrsraum gewachsenen Sträucher und Bäume entlang der jeweiligen Grundstücke soweit zurückzuschneiden sind, dassder öffentliche Verkehrsraum (Gehwege und Straßen) uneingeschränkt nutzbar ist.