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Haben Sie Fragen? Wollen Sie einfach nur ein wenig stöbern? Dann sind Sie hier genau richtig!
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Die Gemeindeverwaltung möchte Hundehalter auf die Anleinpflicht ihrer Tiere im Wald hinweisen. Gemäß § 6 Absatz 2 i. V. m. § 2 Thüringer Waldgesetz (ThürWaldG) sind im Wald Hunde, die nicht zur Jagd verwendet werden, an der Leine zu führen. Eine Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500,00 € geahndet werden.